Keine dienstrechtlichen Konsequenzen für Kühme

[Oldenburg/Hannover] Der ehemalige Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, wird nicht wegen Äußerungen über die Partei AfD dienstrechtlich belangt. Wie die Wilhelmshavener Zeitung berichtet, habe das niedersächsische Innenministerium bestätigt, dass laut Prüfung kein Anlass für ein dienstrechtliches Tätigwerden vorliege. Die AfD hatte infolge von Äußerungen Kühmes aus dem August, die Partei täusche bewusst die Bürger*innen und schüre Unsicherheit und Ängste in der Bevölkerung, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihn eingereicht.