Aale in Nordsee werden geschützt

[Berlin] Die Bundesregierung hat zum Schutz des Europäischen Aals neue Schonzeiten in der Nordsee festgelegt. Vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 gilt ein umfassendes Fangverbot in deutschen Nordseegewässern und angrenzenden Brackgewässern. Die Freizeitfischerei auf Aal bleibt nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern bis zum 31. Dezember weiterhin vollständig verboten. Weil das EU-Recht in diesem Jahr aber eine Ausnahmegenehmigung zulässt, wird im August die gewerbliche Fischerei nach Aalen in der Nordsee möglich sein. Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es, damit werde zum einen dem Schutz des Aals aber auch den Interessen der Fischerei und der Küstenländer Rechnung getragen.

Foto: Vera Preiss/ Radio Jade