Niedersachsen veröffentlicht Förderrichtlinie für Ganztagsbetreuung an Grundschulen

[Hannover] Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässler*innen in Niedersachsen Anspruch auf acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung dieses Ganztagsanspruchs hat das Land jetzt eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Die Richtlinie ermöglicht den kommunalen Schulträgern die Beantragung von Fördermitteln für entsprechende Investitionen und Maßnahmen über das Niedersächsische Bildungsportal. Das Land stellt insgesamt 55 Millionen Euro für die Kofinanzierung zur Verfügung, um die Investitionskosten zu teilen. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung soll schrittweise erfolgen und bis zum Schuljahr 2029 abgeschlossen sein. Ministerin Julia Willie Hamburg von den Grünen sagte, der Rechtsanspruchs bedeutet nicht nur mehr Bildungsgerechtigkeit, sondern auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.