Abkehr von Fallpauschale für Krankenhäuser

[Berlin] Das nun vorgestellte Eckpunktepapier zur Krankenhausreform sieht eine Abkehr von der sogenannten Fallpauschale vor, nach der bislang die Einkünfte von Krankenhäusern an der erbrachten Leistung in konkreten Fällen geknüpft war. Das solle laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Kliniken von wirtschaftlichem Druck befreien.

Die Berechnung dieser Vorhaltebudgets soll sich an genau definierten Leistungsgruppen in den Krankenhäusern orientieren, bei denen einheitliche Qualitätsvorgaben gelten sollen, die nun von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet werden. Der Niedersächsische Städtetag kritisierte das Fehlen eines Vorschaltgesetzes zur Sicherung der aktuell dringend benötigten Liquidität von Krankenhäusern.

Foto: Techniker Krankenkasse