Mutter aus Osnabrück soll für Unfall haften

[Oldenburg] Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass Eltern für ihre Kinder haften. In dem konkreten Fall geht es um einen Autounfall mit einer schwerverletzten Person. Eine Mutter aus Osnabrück ließ ihr zweieinhalbjähriges Kind allein im Auto. Das Kleinkind startete das Fahrzeug, wodurch es zu einem Unfall kam, bei dem die Großmutter des Kindes schwer verletzt wurde. Die Krankenkasse forderte daraufhin von der Mutter die Erstattung der Behandlungskosten und argumentierte, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Das Landgericht Osnabrück wies die Klage zunächst ab, das Oberlandesgericht Oldenburg entschied nun aber, dass die Mutter für den Schaden haftbar ist. Die Schadenshöhe wird nun festgelegt, das Urteil des Oberlandesgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Foto: Jan Bredol/ Radio Jade