Grundlage für „Havenkirche“ steht

[Rastede/ Wilhelmshaven] Bei der 7. Tagung der 49. Synode der Evangelisch Lutherischen Kirche in Oldenburg ist gestern (24.05.) Abend die rechtliche Grundlage für die „Havenkirche“ in Wilhelmshaven beschlossen worden. Das Kirchengesetz sieht demnach vor, dass die Wilhelmshavener Kirchengemeinden Heppens, Christus und Garnisonkirche und Lutherkirche zu einer Kirchengemeinde zusammengelegt werden. Diese wird den Namen „Evangelisch Lutherische Kirchengemeinde Havenkirche“ tragen und ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen drei eigenständigen Kirchengemeinden. Am 1. Januar 2024 wird die Havenkirche die drei Gemeinden ablösen. Die drei Kirchengebäude sollen ihre Namen behalten.

Foto: Frank Morgenstern