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Umwelthilfe klagt wegen Gewässerzustands

[Lüneburg] Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Klage gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingereicht. Wie die DUH mitteilt, gehe es um die Wasserrahmenrichtlinie. 95 Prozent der Oberflächengewässer im Ems-Gebiet würden nicht den gesetzlich vorgeschriebenen „guten ökologischen Zustand“ erfüllen. Die DUH sieht die Hauptursache dafür in Nährstoffen aus der Landwirtschaft. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert daher eine deutliche Reduzierung der Tierzahlen, eine flächengebundene Tierhaltung, eine bedarfsgerechte Düngung, mehr Raum für Gewässer und die korrekte Ausweisung von belasteten Gewässern.

Foto: Bente Hoeft-Heyn/ Radio Jade