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Verwaltungsgericht gibt Widerspruch gegen Ausnahmegenehmigung statt

[Oldenburg] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat gestern (27.10.) einem Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes aus dem Rudel Friedeburg stattgegeben. Der Freundeskreis freilebende Wölfe hatte gegen die Genehmigung widersprochen, da ihrer Meinung nach nicht der Wolf selbst, sondern der mangelnde Viehschutz für die vermehrten Risse in den Kreisen Friesland und Wittmund ursächlich sei. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies kündigte eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg an. Selbstverständlich sei die Entscheidung zu akzeptieren, so Lies. Gleichzeitig sei er anderer Auffassung, wie die entsprechenden Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes auszulegen seien.

Foto: Christoph Bosch/ NABU