Neue Bauanforderungen für Alten- und Pflegeheime

[Hannover] Seit dem 1. Oktober gelten in Niedersachsen neue Anforderungen für den Neubau für Alten-, Pflegeheime und Heime für Menschen mit Behinderungen. Das hat das Sozialministerium in Hannover mit geteilt. Dazu gehört, dass die Wohnschlafräume für eine Person mindestens 14 Quadratmeter und für zwei Personen mindestens 22 Quadratmeter betragen müssen. Dazu muss in jedem Heim die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bewohner*innen in ihren Wohnschlafräumen Hörfunk- und Fernsehprogramme empfangen sowie das Internet nutzen und telefonieren können. Sämtliche Neubauten müssen künftig nach den neuen Standards gebaut werden, bereits existierende Einrichtungen müssen grundsätzlich spätestens bis zum 1. Januar 2033 nachgerüstet werden.

Foto: Lukas Iben / Radio Jade