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Klage gegen Ausnahmegenehmigung eingereicht

[Oldenburg] Gegen die jüngst erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes in den Kreisen Friesland und Wittmund hat nun der Freundeskreis freilebender Wölfe Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Ein entsprechender Eilantrag soll verhindern, dass von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht wird, solange über die Klage noch nicht entschieden ist. Die vom betreffenden Wolf gerissenen Nutztiere sind nicht ausreichend geschützt gewesen, so der Freundeskreis. Aufgrund wiederholter Viehrisse hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes in der vergangenen Woche erlassen.

Foto: Christoph Bosch/ NABU