erlaubt

55-jähriger Bad Zwischenahner schuldunfähig

[Oldenburg] Ein 55-Jähriger aus Bad Zwischenahn, der sich wegen Tötungsaufrufen in sozialen Medien vor dem Landgericht Oldenburg verantworten musste, wurde nun vom Gericht aus psychischen Gründen schuldunfähig erklärt. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der Schuldunfähigkeit wurde der Anhänger der sogenannten „Reichsbürger“-Szene insgesamt freigesprochen, allerdings ordnete das Gericht entgegen einer Forderung der Verteidigung an, dass er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: Fabian Metzner/ Radio Jade