Bislang keine Tätigkeitsverbote in Wilhelmshaven

[Wilhelmshaven] In Wilhelmshaven wurden als Folge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen bislang keine Tätigkeitsverbote ausgesprochen, das berichtet die Wilhelmshavener Zeitung. Wie Wiebke Klattenberg von der Stadt der Zeitung auf Anfrage mitteilte, wurden 230 Personen ermittelt, die keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen konnten. Etwa die Hälfte dieser Personen konnte in der Folge dann aber den Impfschutz nachweisen. Gegenüber den verbliebenen Mitarbeiter*innen seien keine Tätigkeitsverbote ausgesprochen worden, die jeweiligen Arbeitsstellen seien jedoch darauf hingewiesen worden, dass sie die Verantwortung für Covid-Infektionen durch ungeimpfte Arbeitnehmer*innen trügen. Bis zum 30. September müssen Mitarbeitende drei statt bislang zwei Impfungen für einen Status als vollständig geimpft nachweisen.

Foto: Lukas Iben / Radio Jade