Landkreis Wittmund weist auf Masernschutzgesetz hin

[Wittmund] Der Landkreis Wittmund hat vor dem Inkrafttreten der Nachweispflicht im Rahmende des Masernschutzgesetzes auf die damit einhergehenden, verschärften Regeln für das Gesundheits-, Erziehungs- und Bildungswesen hingewiesen. Nachdem das Inkrafttreten der Nachweispflicht aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verschoben werden musste, tritt sie nun zum 1. August in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Personen, die nach 1970 geboren sind und in Einrichtungen wie Kitas, Krippen, Schulen oder Gesundheitseinrichtungen betreut oder beschäftigt werden, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen. Vorzugsweise soll dies über Impfpässe geschehen, es sind aber auch Bescheinigungen des behandelnden Arztes möglich. Gegen Masern gilt dann eine Impfpflicht, deren Verletzung mit Zwangs- und Bußgeldern belegt werden kann.