Quarantänepflicht für Kontaktpersonen an Schulen und Kitas entfällt

[Friesland] Wenn Schüler*innen und Kinder Kontakt mit einer Corona-infizierten Person in Schulen oder Kindertagesstätten hatten, jedoch keine Symptome aufweisen, müssen sie sich nicht in die Isolation begeben. Diese Änderung an der Corona-Verordnung gilt seit Montag (02.05) in ganz Niedersachsen. Für Personen die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gilt unverändert die Quarantänepflicht. Diese kann bei einem negativen Schnelltest dann von 10 auf 7 Tage verkürzt werden. Eine Testpflicht gibt es in den Schulen und Kindergärten nicht, sagt Nicola Karmires, Pressesprecherin des Landkreises Friesland. Tests werden aber trotzdem empfohlen.

Foto: Annika Kaehler/ Radio Jade