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Ehrenamtliche Einsatzkräfte mit Rechtsanspruch auf Freistellung

[Oldenburg] Ehrenamtliche Einsatzkräfte in Hilfsorganisationen haben einen rechtlichen Anspruch auf Freistellung gegenüber ihren Arbeitgeber*innen. Das teilte der Landesverband Oldenburg des Deutschen Roten Kreuzes nun mit. Arbeitgeber*innen könnten ihrerseits die entstehenden Lohnkosten geltend machen. Hintergrund sind die Hilfsbestrebungen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Allein in den oldenburgischen Rotkreuzverbänden seien rund 180 Einsatzkräfte ehrenamtlich aktiv und unterstützten die Errichtung von Notunterkünften, die Verpflegung und soziale Betreuung geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Ein längerfristiger Einsatz sei nur durch die nun ermöglichte Freistellung aus der Hauptbeschäftigung möglich, so Helmut Gels, der Präsident des DRK-Landesverbandes Oldenburg.

Bildquelle: DRK Landesverband Oldenburg e.V.