ERLAUBT

Hilfsgütertransporte von Fahrverbot ausgenommen

[Hannover] Zur Beschleunigung des Transports von Hilfsgütern für die Ukraine hat das Land Niedersachsen eine Ausnahmeregelung vom Sonntagsfahrverbot erlassen. Vom Verbot ausgenommen sind Lkw von über 7,5 Tonnen, die mit gewerblicher Beförderung zur Unterstützung der in angrenzende Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung dienen. Normalerweise gilt auch in Niedersachsen ein Verbot für Fahrzeuge dieser Größenordnung jeweils an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr. Auch in der Region werden derzeit Sammlungen von Hilfsgütern veranlasst.