Neue Allgemeinverfügung zur Arbeitszeit

[Hannover] In Niedersachsen gilt ab morgen (12.01.) eine neue Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz. Wegen erwarteter Personalausfälle durch Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus werden damit Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden für die kritische Infrastruktur ermöglicht, so die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD):

Die maximale durchschnittliche Arbeitszeit soll bei 48 Stunden wöchentlich verbleiben, Mehrarbeit muss entsprechend ausgeglichen werden. Das Instrument soll vor allem greifen, wenn Personal in Pflegeheimen oder Krankenhäusern aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne gehen muss.

Foto: Sophie Saemann/ Radio Jade