Neue Regelungen im Inkassorecht

Ab heute (06.10.) gelten neue Regelungen beim Inkassorecht. Bei Forderungen mit wenig Aufwand dürfen Inkassobüros in Zukunft nur noch geringere Gebühren abrechnen. Deutlich günstiger wird es dabei für Personen, die versäumt haben, Rechnungen bis zu 50 Euro zu bezahlen. Hier verhindert der Gesetzgeber nun, dass Inkassokosten den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen. Verbraucher*innen sollten dennoch weiterhin prüfen, ob geforderte Inkassogebühren zulässig sind. Dabei soll der neue Inkasso-Check der Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützen, wie die Beratungsstelle in Wilhelmshaven jetzt mitteilt.