ERLAUBT, Pressearchiv Landtag

Regierung hat Landtag nicht ausreichend informiert

[Bückeburg] Die niedersächsische Landesregierung hat zu Beginn der Corona-Pandemie gegen die Informationspflicht des Landtags verstoßen. Das hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg heute (09.03.) entschieden. Damit wurde einer Klage der Opposition stattgegeben. Zu Beginn der Pandemie hatte die Regierung den Landtag nicht vorab über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnungen unterrichtet. Damit sei sie ihrer Verpflichtung nicht im erforderlichen Maße nachgekommen, so Gerichtspräsident Thomas Smollich. Es stehe nicht im Ermessen der Regierung, darauf in besonderen Lagen zu verzichten. Seit Mai 2020 wird der Landtag mittlerweile mehr in die Beratungen einbezogen.

Foto: R. Roletschek