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Kosten für Impffahrten werden für mobilitätseingeschränkte Personen übernommen

[Hannover] Das Land Niedersachsen hat eine Regelung verabschiedet, die besagt, dass die Kosten für eine Fahrt mit dem Taxi oder Mietwagen zu einem Impfzentrum für mobilitätseingeschränkte Personen übernommen werden. Wie das Niedersächsische Ministerium für Gesundheit jetzt mitgeteilt hat, ist dafür ein Impftermin beim Impfzentrum und eine Krankenbeförderungsverordnung vom Hausarzt notwendig. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen dann die Fahrtkosten, Impflinge müssen keine Vorkasse bezahlen, so das Ministerium. Bei Fragen könne sich Personen an örtliche Taxiunternehmen wenden.