Oberverwaltungsgericht kippt böllerverbot in Niedersachsen

[Lüneburg] Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot des Landes aufgehoben. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, so das Gericht heute. Nach der aktuellen Fassung der Regeln zur Einschränkung des Corona-Virus, ist sowohl der Verkauf, das Mitführen und das Zünden von Feuerwerk verboten. Nach einem Eilantrag einer Person aus Niedersachsen hat das Gericht jetzt entscheiden, dass es nicht nötig sei, dass sich das Verbot auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und Orte erstrecke.