Niedersächsische Corona-Verordnung zum Feuerwerksverbot angepasst

[Hannover] Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Feuerwerksverbot gekippt hat, ist die niedersächsische Corona-Verordnung angepasst worden. Wie der Krisenstab heute (22.12.) auf der Pressekonferenz in Hannover mitgeteilt hat, ist das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen verboten. Welche Flächen dies betrifft, legen die jeweiligen Kommunen fest. Außerdem darf kein Feuerwerk verkauft werden. So sollen Ansammlungen von Menschen verhindert werden. Ein generelles Verbot gibt es jedoch nicht mehr, denn bereits im Besitz befindliches Feuerwerk darf im eigenen Garten, nicht belebten Straßen oder ruhigen Plätzen gezündet werden.

Foto: Andre Glatzel