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Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können

[Wilhelmshaven] Ab sofort gilt in der Stadt Wilhelmshaven überall dort, wo unter freiem Himmel die Abstandsregeln von mindestens 1,50 Metern nicht eingehalten werden können, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das hat die Stadt Wilhelmshaven heute (09.10.) mitgeteilt. Demnach fallen unter diese Regelung zum Beispiel die Wochenmärkte, die Marktstraße, die Südstrandpromenade und die Deichsicherungswege. Seit heute (09.10.) gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Diese kann bei den Kommunen und dem Land eingesehen werden.

Foto: Björn Lübbe