Polizist*innen können Schwenken von Reichsflaggen unterbinden

[Niedersachsen] Niedersächsische Polizist*innen können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden und diese auch sicherstellen. Wie das Niedersächsische Ministerium für Inneres jetzt mitgeteilt hat, wurde ein entsprechender Erlass an Verwaltungsbehörden und Polizei herausgegeben. In dem Erlass werden Hinweise zum Umgang mit der öffentlichen Verwendung der Reichskriegsflagge gegeben. Hintergrund ist laut Ministerium, dass bei Corona-Demonstrationen in der letzten Zeit vermehrt Reichsflaggen von Demonstranten verwendet worden waren. Das Verwenden der Flagge erfüllt laut Ministerium regelmäßig den Tatbestand des § 118 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Demnach kann gegen Personen, die durch Handlungen die Allgemeinheit belästigen oder gefährden und dadurch die öffentliche Ordnung beeinträchtigen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Laut Minister Boris Pistorius, zeigen Personen die diese Flaggen öffentlich schwenken damit eine verfassungsfeindliche Haltung, da die Flaggen Symbole von rechtsextremistischen Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit darstellen.