Beherbergungsverbot in Niedersachsen gekippt

[Lüneburg] Das Beherbergungsverbot des Landes Niedersachsen ist vorerst außer Vollzug gesetzt. In einem Eilverfahren hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regelung für rechtswidrig erklärt. Ein Betreiber eines Freizeitparks hatte gegen die Vorgabe geklagt. Somit müssen sich Beherbergungsbetriebe ab sofort nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten. Laut Oberverwaltungsgericht stellt sich das Beherbergungsverbot nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei.

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