Land verlängert Corona-Verordnung

[Hannover] Die Corona-Verordnung gilt bis zum 30. September. Das hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute (11.09.) mitgeteilt. In der Übergangsverordnung gibt es jedoch Lockerung beim Verbot von Messen, Kongressen und gewerblichen Ausstellungen. Wenn die Veranstalter*innen ein überzeugendes Hygienekonzept vorlegen, dürfen solche Veranstaltungen wieder stattfinden. Eine beschränkte Teilnehmerzahl und das Vermeiden von Warteschlangen müssen befolgt werden. Außerdem dürfen Bordelle unter Auflagen wieder öffnen. Dazu zählen das vorherige Anmelden, die Erfassung der Kontaktdaten, Alkoholverbot und das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Die Änderungsverordnung tritt morgen (12.09.) in Kraft.

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