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BGH bestätigt Urteil gegen Högel

[Karlsruhe] Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel bestätigt. Dieser war im Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dagegen hatten der Angeklagte sowie ein Nebenkläger Revision eingelegt. Högel selbst hatte Verfahrensfehler und sachrechtliche Mängel des Urteils geltend gemacht. Die daher veranlasste Urteilsüberprüfung durch den 3. Strafsenat des BGH hat keine Rechtsfehler ergeben. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Foto: Joe Miletzki