Weihbischof informiert Pfarrer über Wiederöffnung

[Vechta] Der Weihbischof des Offizialatsbezirk Oldenburg der römisch-katholischen Kirche Wilfried Theising hat in einem Brief die leitenden Pfarrer darüber informiert, wie die Wiederöffnung der Kirchen für Gottesdienste ab dem 7. Mai ablaufen soll. Um 19:30 Uhr am Vortag werden gemeinsam die Glocken geläutet, ab diesem Donnerstag können die Pfarrereien die eigene Gottesdienstordnung unter Berücksichtigung von Vorgaben festsetzen. Grundsätzlich seien alle Formen von Gottesdiensten unter Einhaltung der Landesvorgaben möglich. Tauffeiern finden nur als Einzeltaufe im Rahmen einer Familie statt, Eucharistiefeiern sind möglich, Wortgottesdienste an Sonn- und Feiertagen allerdings nicht. Erstkommunion- und Firmfeiern sollen in möglichst kleinem Rahmen durchgeführt werden.  In Kirchengebäuden soll für jeden Gläubigen eine Fläche von mindestens zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen, die Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten wird dementsprechend begrenzt, das gemeinsame Singen wird auf das Nötigste beschränkt.