ERLAUBT; telefonisch genehmigt von nicola kamires

Neue Regeln für Vermieter touristischer Unterkünfte in Wangerland und auf Wangerooge

Der Landkreis Friesland hat per Allgemeinverfügung neue Regeln für Vermieter von touristischen Angeboten in Wangerland und auf Wangerooge aufgestellt. Anbieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern und ähnlichen Schlafplatzangeboten müssen bei der zuständigen Gemeinde eine Vermietung schriftlich anmelden. Dabei müssen unter anderem die Personalien und die Aufenthaltszeiten der Gäste angegeben werden. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort.