Behindertensportverband weist auf Masken-Ausnahmen hin

[Niedersachsen] Der Behindertensportverband Niedersachsen hat angesichts der bundesweit gelten Pflicht zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung noch einmal auf die Ausnahmen von dieser Pflicht hingewiesen. Ausgenommen sind Menschen, bei denen das Tragen einer solchen Bedeckung zu erheblichen Einschränkungen in der Kommunikation oder Sinneswahrnehmung führt, beispielsweise Personen die auf Gebärdensprache angewiesen sind, blinde Menschen, solche mit Sprachbehinderungen oder schwerer geistiger Beeinträchtigung. Auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Herz-Lungen-Erkrankungen oder Asthma sind ausgenommen. Der Verband weist darauf hin, dass ein Attest zwar nicht zwingend vorgegeben, zum Nachweis der Pflichtentbindung aber hilfreich sei. Vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind auch Kinder unter sechs Jahren ausgenommen.