Land konkretisiert Vorgaben beim Verkauf

[Niedersachsen/Friesland] Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat nun (31.03.) eine Positivliste derjenigen Geschäfte veröffentlicht, die weiterhin öffnen dürfen. Diese Liste wurde angefertigt, weil es beim Verkauf von Non-Food-Artikeln beispielsweise in Supermärkten und Drogerien noch Unklarheiten in Niedersachsen gab. So sind Verkaufsstellen für Lebensmittel, Hygieneartikel, Zeitschriften und Tierbedarf von der Schließungsverfügung nicht betroffen. Dies gilt auch dann, wenn eine Verkaufsstelle zusätzlich weitere Sortimente anbietet. Diese dürfen dann auch neben den grundsätzlich erlaubten Gütern verkauft werden. Eine Verkaufsstelle ist dann zu schließen, wenn die Güter, die verkauft werden dürfen, im Verhältnis zum Gesamtangebot lediglich eine vollkommen untergeordnete Bedeutung einnehmen oder nicht zum regelmäßigen Angebot gehören. Wie der Landkreis Friesland mitteilt, begrüßen die Städte und Gemeinden in der Region zwar diese Klarstellung, bedauern aber zugleich diese Entscheidung, die den stationären Einzelhandel, insbesondere in den kleinen und mittleren Städten im ländlichen Bereich weiter schwächen wird.

Bildquelle: Ministerium Niedersachsen