Allgemeinverfügung für die Stadt Wilhelmshaven

[Wilhelmshaven] Ab heute (19.03.) gilt in der Stadt Wilhelmshaven die sogenannte „Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich II“. Damit befolgt die Stadt die Anweisungen von der Landesregierung zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus. In der Verfügung steht unter welchen Bedingungen die von der Schließung ausgenommenen Geschäfte weiterhin öffnen dürfen. Es wird zum Beispiel die Einhaltung eines Mindestabstands in Warteschlangen durch Markierungen auf dem Boden und eine Zugangsbeschränkung zu den Geschäften zur Vermeidung von Warteschlangen gefordert. Restaurants, Gaststätten und Mensen dürfen von 6 Uhr morgens bis 18 Uhr abends öffnen, wenn sie zwischen den besetzten Tischen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. An den Tischen dürfen höchstens vier Personen sitzen. Außerdem dürfen Hotels, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze keine Touristen mehr aufnehmen. Touristen, die aktuell vor Ort sind, sollen ab sofort bis spätestens zum 25. März abreisen.