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Bundesverwaltungsgericht weist Eilanträge auf Ausbaustrecke Oldenburg-Wilhelmshaven ab

[Oldenburg] Der Beginn des Bahnausbaus in Oldenburg wird nicht aufgeschoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Eilantrag im Zusammenhang mit einer Klage der Stadt Oldenburg abgelehnt. Die Bauarbeiten auf dem Streckenabschnitt zwischen Oldenburg und Rastede dürfen somit ausnahmslos durchgeführt werden. Im neuen Jahr werden die Tätigkeiten, die vorübergehend unterbrochen wurden, wieder aufgenommen. Alle Arbeiten werden voraussichtlich werktags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr durchgeführt. Eventuell erforderliche einzelne Nachtarbeiten werden gesondert bekannt gegeben.