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Vorbestrafter Wilhelmshavener muss wegen Diebstahl von Alkohol in Haft

[Wilhelmshaven] Ein 42-jähriger Wilhelmshavener muss, wegen des Diebstahls von drei Flaschen Spirituosen, für vier Monate in Haft. Wie mehrere Medien berichten ist Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Wilhelmshaven nun vom Landgericht Oldenburg verworfen worden. Der Angeklagte hatte angegeben zwei der Flaschen vorher in einem anderen Markt gekauft zu haben und nur eine Dritte gestohlen zu haben. Ein Ladendetektiv bezeugte, dass der Mann alle drei Flaschen in seinem Verbrauchermarkt gestohlen hatte. Dies wurde auch damals in einem Protokoll festgehalten, dass vom Angeklagten unterzeichnet wurde.