Ehemaliger Chefarzt darf nicht in Klinikum zurückkehren

[Oldenburg] Der ehemalige Chefarzt am Oldenburger Klinikum, Hans-Rudolf Raab, darf nicht ans Klinikum zurückkehren. Das Landesarbeitsgericht in Hannover bestätigte nun eine entsprechende Entscheidung des Oldenburger Arbeitsgerichtes, wie verschiedene Medien berichten. Raab hatte gefordert, den 2017 unterzeichneten Vertrag über die Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses für ungültig erklären zu lassen. Er war vor zwei Jahren vom damaligen Klinikvorstand Dirk Tenzer beurlaubt worden, nachdem ein Oberarzt schwere Vorwürfe gegen Raab erhoben hatte. Nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages hatte das Klinikum wegen Falschbehandlung von Patienten und Abrechnungsbetrug Anzeige gegen Raab erstattet. Das Landesarbeitsgericht lehnte Raabs Forderungen nun endgültig ab.

Bildquelle: Klinikum Oldenburg