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Keine Windkraftanlagen für das Wangerland

[Wangerland/Oldenburg] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in einem Eilbeschluss festgestellt, dass insgesamt zehn Windkraftanlagen des geplanten Windparks Wangerland vorläufig nicht gebaut werden dürfen. Das Gericht gab damit einem Eilantrag des NABU Niedersachsen statt. Hintergrund ist, das der Landkreis Friesland, auf Antrag der BEW BürgerEnergieGesellschaft Wangerland, insgesamt 14 Windkraftanlagen auf drei Teilflächen des geplanten Windparks Wangerland im Dezember 2016 genehmigt hatte. Der NABU hatte aus Artenschutzgründen beim Verwaltungsgericht Oldenburg beantragt, die Errichtung von zehn Anlagen vorläufig zu unterbinden. Dieser Antrag bezog sich auf die zwei Teilflächen bei Tettens und bei Hohenkirchen. Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag jetzt stattgegeben und verfügt, dass die Anlagen nicht errichtet werden dürfen. Zunächst müsse in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden, ob die Genehmigungen rechtmäßig sind oder nicht. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts können sowohl der Landkreis als auch die BEW Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen einreichen.