Landtag berät über Zweckentfremdungsgesetz

[Hannover/ Wangerooge] In der kommenden Plenarsitzung  des Niedersächsischen Landtages wird abschließend über das Zweckentfremdungsgesetz von Wohnraum beraten. Gemeinden, in denen Wohnraummangel herrscht,  sollen durch das neue Gesetz bestimmen können, dass Wohnungen nur durch eine Genehmigung einen anderen Zweck als Wohnraum bekommen dürfen. Als Zweckentfremdung gilt unter Anderem, wenn Wohnraum zu mehr als 50 Prozent für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, eine Wohnung mehr als zwölf Wochen im Jahr als Ferienwohnung genutzt wird oder wenn sie länger als sechs Monate am Stück leer steht. Besonders auf den ostfriesischen Inseln herrscht akuter Wohnraummangel, so Marcel Fangohr, der Bürgermeister von Wangerooge.