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Berufung führt zu höherer Haftstrafe

[Oldenburg] Ein 48-Jähriger aus Jever ist mit seiner Berufung vor dem Landgericht in Oldenburg gestern gescheitert. Der Mann war vom Amtsgericht in Jever zuvor wegen Diebstahls der Goldzähne der Mutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Gegen das Strafmaß war er in Berufung gegangen, berichtet die Wilhelmshavener Zeitung. Von der nächsthöheren Instanz in Oldenburg wurde er nun unter Einbeziehung eines früheren Urteils und einer Bewährung zu einer noch höheren Strafe von fünf Monaten verurteilt.

 

Foto: Fabian Metzner