Novelle des Krankenhausgesetzes

[Hannover] Der niedersächsische Landtag hat gestern (24.10.) einstimmig eine Novelle des Krankenhausgesetzes beschlossen. Darin ist eine Reihe an Maßnahmen enthalten, die zur Stärkung von Patientensicherheit beitragen soll. Anlass war unter anderem die Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel in Delmenhorst und Oldenburg. Neben regelmäßigen Konferenzen und einem anonymen Fehlermeldesystem für Klinikmitarbeiter werden mit der Gesetzesnovelle unter anderem sogenannte Stationsapotheker eingeführt. Die im neuen Krankenhausgesetz vorgeschriebenen Stationsapotheker sollen die Ausgabe von Medikamenten dokumentieren und das Personal bei der medikamentösen Therapie beraten. Auf diese Weise soll der Missbrauch von Medikamenten wie im Fall Högel verhindert werden. Laut Gesundheitsministerium werden Stationsapotheken bislang erst an 17 der insgesamt 178 Krankenhäuser in Niedersachsen betrieben. Die anderen werden zentral mit Medikamenten beliefert. Mit Apotheken in Krankenhäusern soll ein ungewöhnlich hoher Verbrauch von Arzneimitteln schneller auffallen.

 

Foto: Karsten Hoeft