ERLAUBT, telf. Absprache

Keine Hauptverhandlung gegen Polizeibeamte

[Oldenburg/Ammerland] Der Unfalltod des 23-jährigen Iraners im Ammerland wird nicht vor Gericht verhandelt. Das bestätigte jetzt die Oldenburger Staatsanwaltschaft. Demnach hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Polizeibeamte abgelehnt, da sie keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Prozess sah. Die Polizisten hatten den jungen Mann im November 2017 auf einem Parkplatz in Oldenburg betrunken abgesetzt und allein gelassen. Dieser wurde dann von einem PKW erfasst und ist gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte die Polizisten für den Tod des jungen Mannes verantwortlich gemacht und sie angeklagt. Wie ein Gerichtssprecher jetzt mitteilte, konnte die Kammer nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen, dass sich der Iraner in einer hilflosen Lage befand. Auch mit 1,5 Promille Alkohol im Blut hätte der Mann noch als Fußgänger die Gefahren im Straßenverkehr erkennen können.

Bildquelle: Landgericht Oldenburg