Erlaubt

Keine gütliche Einigung beim Gerichtsstreit

[Oldenburg] Im Prozess um die fristlose Entlassung des ehemaligen EWE-Chefs Matthias Brückmann haben sich der Energiekonzern aus Oldenburg und der Anwalt des Klägers nicht auf eine gütliche Einigung verständigen können.  Die Vorstellungen der Gegenseite sind für EWE nicht akzeptabel, erklärte EWE-Sprecher Mathias Radowski dem NDR. Brückmanns Anwalt, hatte einen Vorschlag unterbreitet, nach der EWE eine siebenstellige Summe zahlen sollte. Der Grund für die hohe Forderung sei der Vertrag des Ex-Vorstandsvorsitzenden, der ursprünglich bis Mitte 2021 laufen sollte. Nun soll der Prozess in der kommenden Woche weitergehen.

Bildquelle: EWE