Fördergelder für Agrarumweltmaßnahmen

[Niedersachsen] Für Umweltverträgliche Anbauverfahren und für Maßnahmen zum Tierwohl stellt das Land Niedersachsen Landwirten Fördermittel zur Verfügung. Landwirte können sowohl Anträge für die Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) als auch für die Tierwohlmaßnahmen bei Legehennen und Schweinen stellen. Ziel der Förderung seien die Einführung oder Beibehaltung besonders umwelt- und ressourcenschonender Anbauverfahren, eine gewässerschonenden und eine naturschutzgerechte Landbewirtschaftung. So fördert Niedersachsen unter anderem den Ökologischen Landbau, Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen und die Bewirtschaftung von Dauergrünland. Derzeit nehmen etwa 17.000 Betriebe daran teil, mit einer Fördersumme von rund 66 Millionen Euro. Anträge müssen bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.