AfD-Fraktion in Wittmund mit Klage vorerst gescheitert

[Wittmund] Das Verwaltungsgerichts Oldenburg hat den Antrag der AfD-Fraktion im Kreistag Wittmund auf vorläufige Zuweisung eines Sitzes im Kreisausschuss abgelehnt. Die Partei hatte geklagt, da der Kreisausschuss nach Fraktionen besetzt wurde und nicht nach Parteien. Durch die Konstellationen im Wittmunder Kreistag erhielt sie daraufhin keinen Sitz. Für die AfD spiegelt die Zusammensetzung nicht die Kräfteverteilung wieder. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.