Wohnsitzauflage für Geflüchtete gilt ab sofort

[Hannover/ Wilhelmshaven] Das Land Niedersachsen hat die „lageangepasste Wohnsitzauflage“ für anerkannte Geflüchtete auf die Städte Delmenhorst und Wilhelmshaven erweitert. Das heißt: Diese Städte müssen keine weiteren Geflüchteten aufnehmen. Die kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen sind angewiesen worden, künftig in die Aufenthaltserlaubnis eine Zuzugsbeschränkung für die Städte Delmenhorst, Salzgitter und Wilhelmshaven als verbindliche Nebenbestimmung aufzunehmen. Diese Auflage ist ermöglicht worden, um den Zuzug in eine Kommune zu unterbinden, wenn dies aus Gründen der Integration notwendig erscheint. Sie gilt für Wilhelmshaven ab sofort.