ERLAUBT, telf. Absprache

Fünf Jahre Haft für Axt-Schuldeneintreiber

[Oldenburg] Weil er Schulden in Höhe von 5 Euro mit einer Axt eintreiben wollte, ist ein 29-jähriger Wilhelmshavener vom Landgericht Oldenburg zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann hatte einem Bekannten Drogen im Wert von 5 Euro verkauft, das Geld aber nicht erhalten. Im März des vergangenen Jahres hatte er den Bekannten aufgesucht, ihn bedroht und erstmals eine Summe von 500 Euro eingefordert, die ihm ebenfalls nicht gezahlt wurde. Beim zweiten Besuch kehrte er mit einer Axt zurück, forderte 1.000 Euro und schlug das Opfer mit der Axt gegen das Bein. Seine gestiegene Geldforderung begründete er mit dem Aufwand, um zum Opfer vorzudringen. Beide Taten wertete das Landgericht als schwere räuberische Erpressung. Sie ordnete neben der Haftstrafe einen Drogenentzug an.

Bildquelle: Landgericht Oldenburg