Geldstrafe und Fahrverbot wegen Nötigung

[Oldenburg/Varel] Ein 52-jähriger Banker ist jetzt vom Oldenburger Landgericht wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt worden. Damit korrigierte es das Urteil des Vareler Amtsgerichts, das neben der Geldstrafe einen neunmonatigen Führerscheinentzug verhängt hatte. Die Vareler Richter waren vom Tatbestand der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen, da der Angeklagte auf der A29 durch rücksichtloses Fahren unter anderem einen Autofahrer dazu gebracht hatte, in Panik auf den Seitenstreifen auszuweichen. In der Berufungsverhandlung erklärte der Beschuldigte nun, besagter Fahrer sei hinter einem Lastwagen ohne zu Blinken uf die Überholspur ausgeschert, wessentwegen er habe bremsen müssen. Nachdem er Laster und PKW überholt hatte, sei er scharf wieder eingeschert, um den anderen Fahren aufzuwecken, schreibt die Nordwest Zeitung. Deshalb erkannten die Richter auf Nötigung anstatt auf Gefährdung.

Foto: Eva Forkel