2.700 Euro Strafe für Urkundenfälschung

[Varel] Weil er mit einer gefälschten Urkunde eine Zwangsvollstreckung verhindern wollte, ist ein 55-jähriger Vareler zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt worden. Der Mann schuldete einem Geschäftspartner 5.000 Euro. Weil er nicht zahlen konnte, fälschte der Mann das Dokument und die Unterschrift seines Gläubigers. So wollte er dem Gerichtsvollzieher glauben machen, dass die Schulden bereits bezahlt seien.

 

Foto: Serafia Johansson