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Strandeintritt ist rechtswidrig

[Leipzig/Wangerland] Die Gemeinde Wangerland darf für einen allgemeinen Strandbesuch keine Eintrittsgebühren verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern (13.09.) entschieden. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass nur an kleinen Strandteilen Eintritt verlangt werden dürfe, sofern die Gemeinde hier einen besonderen Badegenuss durch zum Beispiel Restaurants, Kioske und Umkleidekabinen schaffe. Diese Bereiche gebe es an langen Stränden jedoch nicht, wessentwegen hier freier Zugang möglich sein müsse. Zudem widerspreche die bisherige Regelung der allgemeinen Handlungsfreiheit. Diese sei sowohl im Grundgesetz als auch dem Bundesnaturschutzgesetz verankert. Geklagt hatte die Wangerländer Initiative „Freie Strände für freie Bürger“, die sich in ihren Grundrechten beschnitten sah und ein angemessenes Verhältnis zwischen freien und abgabepflichtigen Stränden forderte.