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Kitesurfer scheitern vor Gericht

[Oldenburg] Drei Kitesurfer sind vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen den Nationalpark Wattenmeer gescheitert. Sie haben gefordert, dass sie ihren Sport jederzeit im Vogelschutzgebiet ausüben zu dürfen. Die Sportler haben sich in ihrem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt gefühlt. Diesen Punkt hat das Gericht aber zurückgewiesen. Bei dem Verbot handelt es sich um eine Vorschrift, um die Natur und die Ordnung im Nationalpark aufrecht zu erhalten. Dem Wunsch der Kläger, ihrer Freizeitbeschäftigung nachzugehen, komme die Nationalparkverwaltung ohnehin nach, indem großflächige Gebiete für das Kitesurfen freigegeben worden seien, so der Richter in der Urteilsbegründung.

 

Bild: Nationalpark Wattenmeer