AfDW hat kein Recht auf vier Sitze

[Oldenburg] Die Wilhelmshavener Ratsfraktionen „Alternative für Deutschland“ und „Alternative für Wilhelmshaven“ haben keinen Anspruch auf Gruppenbildung. Das hat das Verwaltungsgericht in Oldenburg entschieden und einen Eilantrag der beiden Fraktionen abgewiesen. Beide Fraktionen sind aus der AfD hervorgegangen und haben sich nach einem Streit getrennt. Es sei nicht erkennbar, dass die Mitglieder beider Fraktionen eine „übereinstimmende politische Grundvorstellung“ haben und dadurch miteinander verbunden seien. Außerdem sehen es die Verwaltungsrichter als wenig wahrscheinlich an, dass sich die Fraktionen wenige Monate nach ihrer Spaltung wieder auf eine gemeinsame politische Linie geeinigt haben könnten. Deswegen gelte der Zusammenschluss zur „Alternative für Deutschland und Wilhelmshaven“ (AfDW) als „Zählgemeinschaft“, bei denen es unzulässig ist, sich einen finanziellen Vorteil zu schaffen oder die Sitzverteilung zum Beispiel in Ausschüssen zu beeinflussen.